Notbetreuung an der Heinrich-Hansjakob-Schule

In der Pressemitteilung 43/2020 informiert das Kultusministerium über die erweiterte Notbetreuung an Grundschulen. Sie finden diese Pressemitteilung hier.

Wichtig für uns sind folgende Punkte:

  • Neu ist zudem, dass nicht nur Kinder, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten, Anspruch auf Notbetreuung haben, sondern grundsätzlich Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungswiese die oder der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz wahrnehmen und von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. „Da der reguläre Kitabetrieb weiter untersagt ist, muss dieses Angebot aber weiterhin eine Notbeteuung bleiben und kann leider nicht für alle gelten. Wir sind uns der Belastung vieler Eltern sehr bewusst, aber wir müssen alle gemeinsam noch Geduld haben, bevor wir zur Normalität zurückkehren können. Der Gesundheitsschutz geht vor“, so Eisenmann.
  • Eltern müssen eine Bescheinigung von ihrem Arbeitgeber vorlegen sowie bestätigen, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist.
  • Die Notbetreuung findet in möglichst kleinen Gruppen statt. Die in der erweiterten Notbetreuung zulässige Gruppengröße beträgt in Schulen höchstens die Hälfte des für die jeweilige Schulart geltenden Klassenteilers. (Bei uns wären es also maximal 14 Kinder)
  • Sofern die Betreuungskapazitäten der Einrichtung nicht ausreichen, um für alle Kinder die Teilnahme an der erweiterten Notbetreuung zu ermöglichen, haben Kinder Vorrang, bei denen ein Elternteil in der kritischen Infrastruktur arbeitet und unabkömmlich ist, Kinder, deren Kindeswohl gefährdet ist sowie Kinder, die im Haushalt einer bzw. eines Alleinerziehenden leben.

Die erweiterte Notbetreuung gilt ab dem 27. April 2020.

 

Sie brauchen die Notbetreuung für Ihr Kind?

Hier finden Sie die Verordnung zur Notbetreuung. Mit dieser Verordnung können Sie überprüfen, ob Sie zum berechtigten Personenkreis gehören.

Hier(Antrag_auf_Notfallbetreuung) finden Sie das Antragsformular für die Notbetreuung an unserer Schule.

Hier (Bescheinigung-des-Arbeitgebers-zur-Unabkömmlichkeit-der-Arbeitnehmer-in) finden Sie das Formular für die Unabkömmlichkeitserklärung des Arbeitgebers.

Hier (Eckdaten zur Notbetreuung an der Heinrich-Hansjakob-Schule) finden Sie ein Infoblatt mit den Eckdaten zur Notbetreuung an der Heinrich-Hansjakob-Schule.

 

Bitte füllen Sie die geforderten Formulare aus und senden Sie diese unterschrieben an schulleitung@heinrichhansjakob-schule.de oder werfen Sie sie in den Briefkasten der Schule. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Die Formulare liegen auch im Eingangsbereich des Schulhauses aus.