Für Notgruppen wird bei einer weiteren Schulschließung selbstverständlich weiterhin gesorgt.
Kinder, deren Eltern beide, bzw. der/die Alleinerziehende in systemrelevanten Berufen arbeiten (etwa Polizei, Feuerwehr, medizinisches und pflegerisches Personal, Hersteller von für die Versorgung notwendigen Medizinprodukten, Lebensmittelproduktion und Lebensmitteleinzelhandel, Müllabfuhr sowie Energie- und Wasserversorgung) werden bei einer weiteren Schulschließung in der Schule betreut werden.
Bitte füllen Sie das angehängte Formular aus und senden Sie dieses per E-Mail an mich (schulleitung@heinrichhansjakob-schule.de) oder werfen Sie es in den Briefkasten der Schule.
Notwendige Angaben sind:
Name des Kindes, Klassenstufe, Berufstätigkeit beider Elternteile, Arbeitgeber, benötigte Betreuungstage und –zeiten.
Die Notfallbetreuung an den Schulen erstreckt sich auf den Zeitraum der regulären Unterrichtszeiten dieser Schüler*innen.
Die Notbetreuung an den Schulen ist eingerichtet für Schülerinnen und Schüler
- der Klassenstufen 1 bis 4 an Grundschulen und den entsprechenden Klassenstufen an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sowie
- der Klassenstufen 5 und 6 an weiterführenden Schulen und den entsprechenden Klassenstufen an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren.
Die Notbetreuung richtet sich an Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte (bzw. der oder die Alleinerziehende) im Bereich der sogenannten kritischen Infrastruktur tätig sind. Darüber hinaus gehende Ausnahmen kann im Einzelfall unter Anlegung strenger Maßstäbe die Gemeinde vor Ort zulassen. Zur kritischen Infrastruktur gehören im Sinne der Corona-Verordnung der Landesregierung insbesondere
- die Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen, Transport und Verkehr,
- die gesamte Infrastruktur zur medizinischen und pflegerischen Versorgung einschließlich der zur Aufrechterhaltung dieser Versorgung notwendigen Unterstützungsbereiche, der Altenpflege und der ambulanten Pflegedienste,
- Regierung und Verwaltung, Parlament, Justizeinrichtungen, Justizvollzugs- und Abschiebungshaftvollzugseinrichtungen sowie notwendige Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge,
- Polizei und Feuerwehr sowie Notfall- /Rettungswesen einschließlich Katastrophenschutz,
- Rundfunk und Presse,
- Beschäftigte der Betreiber bzw. Unternehmen für den ÖPNV und den Schienenpersonenverkehr sowie Beschäftigte der lokalen Busunternehmen, sofern sie im Linienverkehr eingesetzt werden,
- die Straßenbetriebe und Straßenmeistereien sowie
- das Bestattungswesen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung.
Mit freundlichen Grüßen
Michaela Ebi
Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit der Arbeitnehmer-in